Second Home for lonely Pets ist ein Projekt des Bundesverband Tierschutz e.V. Bei uns laufen die Kontakte zusammen, wenn es um Hilfe für Tiere und ihre Besitzer geht.

Kontakt-Information
Bundesverband Tierschutz e.V.
Karlstr. 23
47443 Moers
www.bv-tierschutz.de
office@bv-tierschutz.de
02841 25244

Rechtliche Informationen

Allgemeine Fragen

SHflP ist eine Möglichkeit, Kontakte zwischen Tierhaltern und tierlieben Helfern herzustellen und diese zu vernetzen. Ziel ist es, bei einem persönlichen Notfall eine Betreuung des Tieres sicherzustellen. SHflP soll damit aber nicht nur eine Hilfe im Ernstfall darstellen, das Portal fungiert vielmehr als langfristige Notfallversicherung für jedes Haustier.

Hilfesuchende können sich bereits vor dem Ernstfall auf der Plattform registrieren, um sich im Vorhinein abzusichern.

Alle registrierten Hilfesuchenden und Helfer laufen beim BVT zusammen, der sämtliche Daten natürlich vertraulich behandelt und nur zum Zwecke der Vernetzung von Helfer und Hilfesuchenden weitergibt.

Sofern im Ernstfall (bspw. einem Krankenhausaufenthalt, Unbeweglichkeit aufgrund von Krankheit oder Tod von Frauchen oder Herrchen) eine Unterbringung des Tieres im persönlichen Umfeld nicht möglich ist, kann der BVT zwecks Vermittlung zu einem Helfer kontaktiert werden. Schnell kann dann anhand der Datenbank eruiert werden, ob ein registrierter Helfer in der Nähe wohnt und helfen kann. Bestätigt der Helfer dem BVT seine Verfügbarkeit, wird der Kontakt zwischen Hilfesuchendem und Helfer hergestellt. Die genauen Details der Hilfeleistung werden dann zwischen Hilfesuchendem und Helfer ausgemacht.

Ja, der BVT bietet SHflP kostenlos an! Zur Finanzierung dieses Services und unserer anderen Tierschutzprojekte freuen wir uns aber immer über eine Spende.

Sie leben mit einem Haustier zusammen und tun alles, damit es ihm gut geht. Doch haben Sie auch fest mit nahestehenden Menschen verabredet, dass sie sich um Ihr Tier kümmern, wenn Sie zum Beispiel einen Krankenhausaufenthalt vor sich haben? Oder unter Umständen Ihr Tier gar nicht mehr versorgen können, weil Sie in absehbarer Zeit in ein Seniorenheim umziehen, das die Aufnahme von Tieren nicht gestattet?

Wenn die Tierbesitzer in solchen Fällen keine Vorsorge für Ihr Tier getroffen haben, bleiben sie unversorgt zurück und werden von Angehörigen oder Nachbarn ins Tierheim gebracht.

Ihr geliebtes Tier vor einem ungewissen langen Aufenthalt im Tierheim bewahren, das wollen alle Tierhalter. Darum haben wir dieses Projekt ins Leben gerufen. Wir wollen mit dieser Seite ein Netz aus hilfsbereiten Tierschützern zusammenstellen, das Ihr Tier im Ernstfall auffangen und bis zu Ihrer Rückkehr pflegen kann.

Nein, unser Netzwerk beschränkt sich auf die Vermittlung von Helfern und Hilfesuchenden bei privaten Notfällen. Bei betreut.de bieten sich Helfer für Urlaubsbetreuungen an.

Wir bauen ein Netzwerk aus Hilfesuchenden und Helfern auf. Was wir jedoch nicht schaffen können, ist in akuten Notsituationen zu helfen! Wir können nicht bundesweit vor Ort sein, das Tier aus der Wohnung holen und unterbringen.

Für alle akuten Notsituationen, in die jeder Tierbesitzer unabhängig von seinem Alter kommen kann, sollte in der Geldbörse und in der Wohnung eine für die Sanitäter gut sichtbare Notfall-Karte liegen. Darauf sind die Ansprechpartner (Nachbarn, nahegelegenes Tierheim etc.) notiert, die in einem solchen Ernstfall sofortige Hilfe leisten.

Auf der Karte sollte auch auf die Registrierung bei SHflP hingewiesen werden. Bestehen schon Kontakte über SHflP, dann sollten diese natürlich unbedingt auf der Notfall-Karte als Kontaktpersonen aufgeführt werden.

Ja. Wenn die Corona-Maßnahmen eingehalten werden, ist es durchaus möglich, trotz Pandemie ein Tier aus einem anderen Haushalt bei sich aufzunehmen.

Grundsätzlich sollten auch hier die Hygieneregeln bei ersten Treffen und späterem Übergeben des Tieres streng eingehalten werden. Bei der Abgabe des Tieres an die Betreuer sollte das Zubehör gereinigt sein.

Informieren Sie sich beim Friedrich-Löffler-Institut (www.fli.de) über die aktuellen Erkenntnisse zu Corona bei Haustieren.

Fragen für Hilfesuchende

Sie registrieren sich auf unserer Webseite. Wir suchen in dann in der Datenbank nach eingetragenen Helfern in Ihrer Nähe, die sich angeboten haben, ein Tier zu betreuen.

Zeigt uns die Datenbank registrierte Helfer auf, die in Frage kommen, stellen wir den Kontakt zwischen ihnen her.

Sie klären dann alle Modalitäten mit dem Helfer ab. Wir empfehlen den Abschluss eines Pflegevertrages, in dem bestimmte Modalitäten (wie zum Beispiel eine Tagespauschale etc.) festgehalten werden.

Eine vollumfängliche Prüfung der Helfer ist leider nicht möglich. Im Rahmen der Registrierung werden aber Angaben zu Vorerfahrungen mit Tieren nötig.

Wer sich als Helfer einträgt und ein Tier bei sich kurz- oder langfristig aufnehmen möchte, sollte diese Voraussetzungen erfüllen.

Sollte keine Erfahrung im Umgang mit Tieren vorliegen, wird der BVT diese Information selbstverständlich an den Hilfesuchenden weitergeben. In jedem Fall gilt aber: Vor der Betreuung sollte ein ausführliches und persönliches Gespräch zwischen Helfer und Hilfesuchendem geführt werden, denn nur so kann sichergestellt werden, dass sich die „Richtigen“ zur Betreuung des Tieres gefunden haben.

Wer sich als Helfer einträgt und ein Tier bei sich kurz- oder langfristig aufnehmen möchte, sollte diese Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die Tierhaltung im Haus ist erlaubt! Im Zweifelsfall bitte vorab die Zustimmung des Vermieters einholen
  2. Es ist selbstverständlich, dass die räumlichen und zeitlichen Möglichkeiten vorhanden sind, sich um ein Tier kümmern zu können. Das heißt:
    • Keine ganztägige berufsbedingte Abwesenheit, wenn Tiere versorgt werden
    • Keine Allergien in der Familie
    • Die Bereitschaft, sich liebevoll mit dem Tier auseinanderzusetzen und ihm Zeit (Spaziergänge, Beschäftigung etc.) zuzugestehen
    • Katzensicherer Balkon, wer eine Katze aufnehmen möchte
    • Die artgerechte Haltung ist selbstverständlich, gleiches gilt für Achtsamkeit im Umgang mit den Tieren (z.B. keine Giftpflanzen in der Wohnung, an der Tiere knabbern können, keine Möglichkeit zum versehentlichen Entlaufen aus der Wohnung/vom Grundstück auf die Straße, kein unbeaufsichtigter Kontakt mit Kleinkindern.

Bei der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (www.tierschutz-tvt.de) finden Sie Merkblätter zu allen Heimtieren zur artgerechten Haltung.

Einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Vermittlung gibt es nicht.

Fragen für Helfer

Bei der Registrierung als Helfer können Sie bereits jetzt Angaben machen, welche Art von Hilfe Sie anbieten, bspw. ob Sie bestimmte Tierarten nicht aufnehmen können oder sogar mehrere Tiere aufnehmen möchten. Außerdem können Sie angeben, ob Sie gegebenenfalls bereit wären, ein Tier im Notfall für kurze Zeit oder für immer (bei Tod des Herrchens/Frauchens) aufzunehmen. Diese Angaben sind aber nicht verbindlich, sondern stellen lediglich das aktuelle Meinungsbild dar. Bei einem Notfall erhalten Sie dann einen Anruf oder eine E-Mail vom BVT. Sind Sie dann bereit und in der Lage, auch im konkreten Fall zu helfen, stellen wir den Kontakt mit den Hilfesuchenden her.

Kein Problem. Im Ernstfall erhalten Sie einen Anruf vom BVT und können dann entweder Hilfe anbieten oder ablehnen.

Wenn das passiert, sollten wir gemeinsam schauen, wo die Gründe liegen.

Fall 1: Sind die Besitzer verstorben oder eine schon bestehende Krankheit so weit vorangeschritten, dass das Tier nicht mehr zurückgenommen werden kann, besprechen wir, ob Sie das Tier auf Dauer zu sich nehmen wollen und können.

Sollte das nicht der Fall sein, werden wir versuchen, das Tier bei einem anderen Helfer oder notfalls in unserem Tierheim in Wesel oder einem Tierheim unserer Mitgliedsvereine unterzubringen.

Fall 2: Haben die Besitzer das Tier jedoch in mutwilliger Absicht bei Ihnen zurückgelassen, werden wir Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz stellen. Dies ist uns möglich, weil die Daten der Tiere (Chipnummer, Registrierung in Tierregister, gültiger Impfnachweis, Bestätigung vom Tierarzt, dass das Tier infektionsfrei ist etc.), Besitzern (Adresse, Nachweis Tierhalterhaftpflichtversicherung Hund etc.) und helfenden Tierfreunden bei uns zusammenlaufen.

Der BVT führt in seinem Projekt die Menschen zusammen, kann aber nicht die Kosten übernehmen, die mit der Aufnahme eines Tieres verbunden sind. Bitte haben Sie dafür Verständnis!

Wenn Sie helfen möchten, die Versorgung des Tieres aber nicht tragen können, dann empfehlen wir dies: Vereinbaren Sie einen Futter-Tagessatz mit den Tierbesitzern. Orientieren Sie sich dabei an den Kosten, die tatsächlich entstehen, und nicht an den Tagessätzen von Hundepensionen oder Tiersittern.

Wir empfehlen, dass der Tierhalter Futter zur Verfügung stellt, das sein Tier bevorzugt. Plötzliche Futterumstellungen (mögliche Unverträglichkeit) sollten vermieden werden.

Damit es keine Unklarheiten gibt und es später nicht zu Missverständnissen kommt, empfehlen wir den Abschluss eines Pflegevertrages.

Ja, bei der Registrierung können Sie angeben, welche Tiere Sie aufnehmen würden.

Aus diesem Grund erwarten wir von den hilfesuchenden Tierbesitzern, dass Sie uns ihre gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung vorlegen. Dies gilt nicht nur für die Hundehaltung (inzwischen gesetzlich vorgeschrieben!), sondern auch für die Haltung einer Katze. Denn auch hier kann es zu Zwischenfällen kommen (Katze verursacht Schäden in der Wohnung, im Nachbargarten, läuft über die Straße etc.), die durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung der Besitzer abgedeckt sein müssen.

Um es dazu nicht kommen zu lassen, führen wir ja rechtzeitig die Helfenden und Hilfesuchenden zusammen!

Wenn Sie sich entscheiden, ein fremdes Tier für eine kurze Zeit bei sich aufnehmen zu wollen, dann müssen beide Seiten die Zeit wirklich intensiv nutzen, um sich vorher kennenzulernen. Lassen Sie das Tier für einen Tag/Nacht „probewohnen“ und geben Sie ihm die Chance, sich vor der eigentlichen Trennungszeit schon an Sie gewöhnen zu können.

Die zu übergebenden Tiere müssen über einen gültigen Impfschutz verfügen. Darüber hinaus ist es selbstverständlich, dass keine akut erkrankten Tiere in die Obhut anderer Menschen gegeben werden.

Eine chronische Erkrankung, wie zum Beispiel ein Nierenleiden oder Diabetes, stellt kein Hinderungsgrund zur Fremdbetreuung durch Helfer dar, sollte natürlich aber unbedingt erwähnt und im Pflegevertrag festgehalten werden.

Aus diesem Grund erbitten wir von den Tierbesitzern die Bescheinigung des Tierarztes zum Gesundheitszustand des Tieres. Sollte es dennoch zu einer unvorhergesehenen Erkrankung oder Verletzung (z.B. Biss, Bänderriss, Knochenbruch) kommen, informieren Sie bitte sofort die Besitzer und lassen sich die Kostenübernahme zusichern.